Fachkundige KFZ Gutachten von qualifizierten, zertifizierten Ingenieuren und Sachverständigen im Großraum München.
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100%
Einsatz
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10+
Jahre Erfahrung
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100%
Kundenzufriedenheit

Fahrzeug- und Gebrauchtwagenbewertung
Sie möchten ein Fahrzeug kaufen/verkaufen oder wollen den
Fahrzeugwert gegenüber anderen Parteien wie Versicherungen
und Behörden nachweisen?
Lassen Sie den reellen Wert ihres Fahrzeugs durch ein professionelles
und objektives Gutachten ermitteln.
Kurzgutachten und Kostenvoranschläge
Sie möchten Reparaturaufwände oder Bagatellschäden
unabhängig und schnell bewerten lassen oder möchten
den Zustand Ihres Fahrzeuges dokumentieren?
Mit einem Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten bieten
wir Ihnen eine schnelle und kostengünstige Lösung.
Beweissicherung
Nach dem Fahrzeugkauf entdecken Sie versteckte Mängel
oder vermuten Vorschäden, die Ihnen verschwiegen wurden?
Mit einem Beweissicherungsgutachten bieten wir Ihnen die Grundlage,
um im Streitfall Ihre Ansprüche und Rechte zu sichern.
Unsere Leistungen - Schnell, professionell und zuverlässig
Termin buchenUnfall- und Schadengutachten
Kostenlose Beratung und schnelle Gutachtenerstellung – auf Wunsch mit kompletter Abwicklung durch Fachanwälte.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, ins Büro oder in die Werkstatt Ihrer Wahl.
Fahrzeug- und Gebrauchtwagen-bewertung
Professionelle Fahrzeugbewertung für Kauf, Verkauf und Leasing – präzise und marktgerecht.
Wir ermitteln den Wert für Versicherungen, Banken und Behörden.
Kurzgutachten und Kostenvoranschläge
Kostenlose Vor-Ort-Beratung zur besten Schadensbewertung – Gutachten oder Kostenvoranschlag.
Exakte Schadensermittlung mit fairen Kosten, die von der Versicherung übernommen werden.
Beweissicherung
Wir decken versteckte Schäden auf und sichern Beweise für Ihren Rechtsfall.
Bei Bedarf vermitteln wir erfahrene Verkehrsrechtsexperten.
Kompetenter B2B Partner
Zuverlässiger B2B-Partner mit maßgeschneiderten Lösungen und persönlicher Beratung.
Wir unterstützen Ihr Unternehmen effizient und professionell.
Unkompliziert Termin buchen
Ganz ohne langen Papierkram.
Buchen Sie Ihren Termin schnell und einfach online oder per Telefon.
Begutachtung vor Ort
Ein erfahrener Gutachter kommt direkt zu Ihnen oder an den gewünschten Standort und prüft Ihr Fahrzeug professionell.
Kostenschätzung und Bezahlung
Sie erhalten eine transparente Schadenskalkulation, und die Abwicklung erfolgt bequem per Überweisung oder direkt mit der Versicherung.
In 6 Schritten zum KFZ Gutachten
Kontakt und Terminbuchung
Entscheiden Sie sich für ein unabhängiges Gutachten und nutzen Sie schnell und unkompliziert unser Terminbuchungstool oder unser Kontaktformular.Übermitteln der notwendigen Informationen
Beantworten Sie wenige grundlegende Fragen zur Person sowie Fahrzeug. Den Rest übernehmen wir für Sie.Kostenlose und selbstständige Begutachtung vor Ort
Nennen Sie uns den Standort Ihres Fahrzeugs. Wir kommen kostenfrei und stressfrei direkt zu Ihnen und bringen alle notwendigen Tools zur Begutachtung mit. Sie selbst haben keinen Zeitaufwand und wir führen die Begutachtung eigenständig durch.Information zum weiteren Vorgehen
Wir informieren Sie direkt vor Ort über alle nächsten Schritte und Ihre Möglichkeiten. Während des gesamten Prozesses halten wir Sie immer auf dem Laufenden.Gutachten und Kalkulation
Wir erstellen für Sie das Gutachten samt Kalkulation der Schadenshöhe und Ermittlung der Wertminderung, des Restwertes und des Nutzungsausfalls.Regulierung und Schadenabwicklung
Wir versenden Ihr KFZ Gutachten zur Regulierung des Schadens wunschgemäß direkt an Ihren Anwalt und/oder an die zuständige Versicherung. Auch danach stehen wir Ihnen bei Rückfragen von beteiligten Parteien z.B. mit einer weiteren Stellungnahme zur Seite.Warum AFR Engineering - KFZ Gutachten?
Kundenzufriedenheit
Schnelle, verlässliche Gutachten und vollumfänglicher Kundenservice bilden die Basis unserer Arbeit.
Professionalität und Vertrauen
Bei uns erleben Sie absolute Fairness ohne versteckte Kosten.
Qualifizierte Ingenieure
Sie werden bei uns ausschließlich durch erfahrene, zertifizierte Ingenieure und Experten betreut.
Zertifizierungen und Qualität
Wir besitzen sämtliche Zertifizierungen der gängigen Industriestandards, die uns auch für große Firmen und OEMs qualifizieren.
Expertise und Erfahrung
Durch unsere weitreichende Erfahrung in der Fahrzeugentwicklung und unsere Expertise in der Analyse wissen wir genau, auf was wir schauen müssen. Wir bewerten bis ins kleinste Detail.
Transparenz und Kommunikation
Bei uns wissen Sie zu jedem Zeitpunkt was Sie erwartet. Nichts passiert ohne Ihre Zustimmung und Sie erleben keine bösen Überraschungen. Wir reagieren umgehend und begleiten Sie bei all Ihren Fragen rund ums Thema.
Zertifizierung im Qualitätsmanagement
Level 3, Daten- und Prototypenschutz
Ihre Zufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Lesen Sie, was unsere Kunden über ihre Erfahrungen mit unseren Gutachten sagen.

Schnell, zuverlässig und absolut professionell – hier fühlt man sich bestens aufgehoben!

Das unabhängige Gutachten war ein echter Gamechanger. Klare Empfehlung!

Von der Beratung bis zur Abwicklung: Top-Service, den ich gerne weiterempfehle.


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ÜBER UNS
AFR Gutachten - Mehr als nur ein Gutachten
Seit mehr als 15 Jahren bieten wir als spezialisiertes Unternehmen umfangreiche Ingenieurdienstleistungen im Bereich Fahrzeugentwicklung an. Unsere Expertise erstreckt sich von der Entwicklung, Erprobung und Analyse von Antrieben und Gesamtfahrzeugen für renommierte deutsche Automobilhersteller bis hin zur zertifizierten und professionellen Gutachtenerstellung.
Was uns von anderen Anbietern unterscheidet, ist unser Team aus hochqualifizierten Ingenieuren, die nicht nur über umfangreiche Erfahrung in der Automobilindustrie verfügen, sondern auch direkt an der Entwicklung von Fahrzeugen und Antrieben beteiligt sind.
Diese fundierte Fachkompetenz und der tiefe Einblick in die Technik samt Serienentwicklung machen uns auch zu Experten in der Erstellung von KFZ Gutachten sowie in der Bewertung von Schäden. Wir wissen genau, worauf wir achten müssen!
Neben unserer Expertise legen wir besonderen Wert auf Professionalität, Verlässlichkeit und Vertrauen der Kunden. Unsere Arbeit basiert auf höchsten Qualitätsstandards, was durch die ISO 9001- und TISAX-Zertifizierungen unterstrichen wird. Dies qualifiziert uns unter anderem auch für die Gutachtenerstellung im B2B Bereich, von Prototypenfahrzeugen und in hochkomplexen technischen Bereichen.
Wir streben stets nach höchster Kundenzufriedenheit. Unser Ziel ist es, Ihnen faire, verlässliche und schnelle Gutachten zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu liefern.
Vertrauen Sie - wie auch die großen deutschen Automobilhersteller - auf unsere langjährige Erfahrung und lassen sich von unserem vollumfänglichen Service überzeugen!
Warum AFR Engineering - KFZ Gutachten?
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Kundenzufriedenheit steht bei uns immer an erster Stelle.
Schnelle, verlässliche Gutachten und vollumfänglicher Kundenservice bilden die Basis unserer Arbeit.
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Da der Beruf des KFZ Sachverständigen kein geschützter Ausbildungsberuf ist, gibt es in der Branche viele schwarze Schafe.
Wir gehören nicht dazu!
Bei uns erleben Sie absolute Fairness ohne versteckte Kosten.
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Sie werden während des gesamten Prozesses ausschließlich durch erfahrene, zertifizierte Ingenieure und Experten aus der Fahrzeugentwicklung betreut.
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Als Unternehmen besitzen wir sämtliche Zertifizierungen der gängigen Industriestandards, die uns auch für die Zusammenarbeit mit großen Firmen und OEMs qualifiziert.
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Durch unsere weitreichende Erfahrung in der Fahrzeugentwicklung und unsere Expertise in der Analyse wissen wir genau, auf was wir schauen müssen. Wir bewerten bis ins kleinste Detail.
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Bei uns wissen sie zu jedem Zeitpunkt was sie erwartet. Nichts passiert ohne ihre Zustimmung und sie erleben keine bösen Überraschungen. Wir reagieren umgehend und begleiten Sie bei all ihren Fragen rund ums Thema.
Fragen rund um das Gutachten
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Ein Gutachten ist in der Regel dann erforderlich, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben. Der unabhängige Sachverständige – beispielsweise ein zertifizierter BVSK-Experte – dokumentiert den entstandenen Schaden detailliert und sichert so Ihre Ansprüche auf vollständigen Schadensersatz. Dank der objektiven Beweissicherung kann die genaue Schadenhöhe festgestellt und eine zielgerichtete Instandsetzung veranlasst werden.
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Die Kosten eines KFZ-Gutachtens richten sich primär nach der Schadenhöhe und werden gemäß der Honorartabelle des Berufsverbands BVSK abgerechnet. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls übernimmt in der Regel die regulierende Versicherung des Unfallgegners sämtliche Kosten – vorausgesetzt, die Schadenssumme liegt über ca. 750 € inklusive Mehrwertsteuer. Sobald die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, entstehen für Sie keinerlei Kosten.
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Um möglichen späteren Nachteilen vorzubeugen, ist es im Haftpflichtfall essenziell, eine detaillierte Beweissicherung durch einen unabhängigen Sachverständigen einzuholen – ein reiner Kostenvoranschlag genügt oft nicht. Ein umfassendes Gutachten erfasst neben der reinen Schadenkalkulation folgende entscheidende Werte:
- Wertminderung: Der Betrag, um den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur im Vergleich zu einem unfallfreien Modell an Wert verliert.
- Mietwagenklasse: Den Anspruch auf einen Ersatzwagen derselben Fahrzeugklasse, falls Ihr Fahrzeug während der Reparatur nicht genutzt werden kann.
- Nutzungsausfall: Eine finanzielle Entschädigung – häufig in Form eines bis zu dreistelligen Eurobetrags pro Tag – wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten.
- Wiederbeschaffungs- und Restwert: Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts (den ursprünglichen Fahrzeugwert vor dem Unfall) sowie – falls erforderlich – des Restwerts (den Wert des beschädigten Fahrzeugs).
- Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit: Die Beurteilung, inwieweit der Schaden die sichere Nutzung des Fahrzeugs beeinträchtigt.
- Risiken einer Schadenerweiterung: Die Identifikation potenzieller Folgeschäden, wie etwa Achsschäden, elektronische Defekte oder Beeinträchtigungen im Motor- und Getriebebereich.
Dieses fundierte Gutachten sichert Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung ab und schafft die Basis für eine reibungslose Schadenregulierung. -
Nein, das ist nicht notwendig. Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Sie umgehend handeln, um Folgekosten durch einen längeren Ausfall Ihres Fahrzeugs zu vermeiden. Die Erstellung eines Gutachtens bedarf keiner vorherigen Genehmigung durch die Versicherung – Sie können es jederzeit in Auftrag geben, um sich schnell und umfassend abzusichern.
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Nach Fertigstellung des Gutachtens können Sie die ermittelten Schadenswerte zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung nutzen.
Falls Sie die Schadenabwicklung eigenständig vornehmen möchten, können häufig diverse Schreiben, telefonische Rückfragen oder Widerspruchsverfahren anfallen, um eine mögliche Kürzung der Ansprüche zu verhindern. Um Ihnen diesen Aufwand zu ersparen, steht Ihnen – kostenfrei – ein Schadenmanager zur Verfügung, der in Ihrem Namen sämtliche relevanten Positionen (wie Fahrzeugschaden, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Nebenkostenpauschale und weitere Aufwendungen) professionell durchsetzt.
Dieser Service wird im Haftpflichtfall komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen.
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In der Regel wird das Gutachten noch am selben oder in den darauffolgenden Tagen nach der Fahrzeugbesichtigung erstellt.
Für Standardfahrzeuge erhalten Sie das fertige Dokument normalerweise innerhalb von drei Werktagen. Bei Sonderfahrzeugen, bei denen beispielsweise Rücksprachen mit dem Hersteller oder zusätzliche Recherchen erforderlich sind, kann sich die Bearbeitungszeit etwas verlängern – in solchen Fällen informieren wir Sie selbstverständlich über den aktuellen Stand.
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Der Ablauf eines Gutachtens ist so gestaltet, dass er für Sie möglichst komfortabel und effizient ist.
Zunächst erfolgt eine Vor-Ort-Besichtigung, bei der das gesamte Fahrzeug samt Ausstattung und alle sichtbaren Schäden ausführlich dokumentiert werden – selbstverständlich auch mit aussagekräftigen Fotobeweisen. Dabei klären wir gemeinsam alle wichtigen Details, wie den Unfallhergang, etwaige Vorschäden oder spezielle Umstände der Schadensabwicklung.
Nach der Besichtigung übernehmen wir die vollständige Ausarbeitung des Gutachtens in unserem Büro, sodass Sie ausschließlich während dem Vor-Ort-Termin aktiv werden müssen.
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Im Falle eines unverschuldeten Unfalls werden die anfallenden Kosten für das Gutachten in der Regel vollständig von der regulierenden Versicherung des Unfallgegners übernommen – vorausgesetzt, die Schadenhöhe übersteigt ca. 750 € inklusive Mehrwertsteuer.
Sollte sich während der Besichtigung herausstellen, dass der Schaden unterhalb dieser Grenze liegt, erstellen wir alternativ eine detaillierte Werkstattkalkulation inklusive Fotodokumentation. Auch diese Kalkulation wird dann von der gegnerischen Versicherung getragen, sodass für Sie keinerlei finanzielles Risiko entsteht.
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Die Besichtigung Ihres Fahrzeugs erfolgt flexibel und ganz nach Ihren Wünschen.
Sie können uns entweder an unserem Standort in der Moosacher Straße 73, 80809 München, aufsuchen, oder wir kommen zu Ihnen – sei es in Ihrer Werkstatt, bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen von Ihnen gewählten Ort.
Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie uns telefonisch unter +49 152 0456 1277 oder per E-Mail an gutachten@afr-gmbh.com.
Diese FAQ sollen Ihnen als umfassender Leitfaden dienen, um im Schadensfall bestens informiert und vorbereitet zu sein. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Telefon: +49 152 0456 1277 oder per E-Mail an gutachten@afr-gmbh.com
Fragen zum Gutachten
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Wurden Sie Opfer eines Einbruchs oder Diebstahls, sollten Sie den Vorfall umgehend der Polizei melden. Anschließend ist es ratsam, den entstandenen Gesamtschaden – je nach Situation über die Teil- oder Vollkasko – in enger Abstimmung mit Ihrer Versicherung abzuwickeln. Klären Sie alle Details und Rückfragen möglichst frühzeitig mit Ihrem Versicherungsberater, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
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Wenn Ihr Fahrzeug durch extreme Wetterbedingungen wie heftige Stürme, herabfallende Äste oder Hagelkörner beschädigt wird, handelt es sich in der Regel um Schäden, die durch eine Teilkasko-Versicherung abgedeckt sind.
Wichtig ist, dass Sie den Schaden noch vor Beginn von Reparaturarbeiten umgehend Ihrem Versicherungsdienstleister melden – entweder direkt über Ihren persönlichen Ansprechpartner oder die Schadenhotline. Auf dieser Grundlage wird dann das weitere Vorgehen festgelegt.
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Im Falle eines Unfalls im Ausland kommt der sogenannten Grünen Versicherungskarte eine besondere Bedeutung zu. Dieses kostenfreie Dokument, das von Ihrer Kfz-Versicherung ausgestellt wird, dient als offizieller Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung und enthält alle relevanten Angaben zu Ihrem Fahrzeug sowie den Versicherungsdetails.
In den EU-Mitgliedsstaaten sowie in Ländern wie der Schweiz, Serbien, Norwegen, Island und Liechtenstein ist die Grüne Karte zwar nicht zwingend erforderlich, sie kann aber im Ernstfall äußerst hilfreich sein. Seit dem 2. August 2021 entfällt in Großbritannien und Montenegro die Pflicht, diese mitzuführen – ein Schritt, der durch das multilaterale Kennzeichenabkommen ermöglicht wurde.
In anderen Ländern wie Albanien, Bosnien-Herzegowina, der Türkei, Russland oder Nordmazedonien bleibt sie jedoch obligatorisch. Tipp: Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Kfz-Versicherer, ob das Dokument für Ihr Zielland notwendig ist.
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Sollten Sie mit einem Fahrzeug unterwegs sein, das im Ausland zugelassen ist, sind bei einem Unfall einige spezielle Schritte zu beachten. Lassen Sie zunächst den Unfallschaden von der Polizei aufnehmen.
Anschließend sollten Sie die Zulassungsunterlagen (z. B. den Fahrzeugschein) vorzeigen und, wenn möglich, Kopien oder Fotos anfertigen. Vergessen Sie nicht, auch die persönlichen Daten des Fahrers (z. B. durch eine Ausweiskopie) zu erfassen.
Falls der Unfallgegner über eine Grüne Versicherungskarte verfügt, bitten Sie ihn um Aushändigung dieses Dokuments.
Zuletzt melden Sie den Schaden umgehend beim Deutschen Büro Grüne Karte – gegebenenfalls unterstützt Sie hier auch ein Rechtsanwalt im Rahmen des Schadenmanagements.
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Falls Sie als Halter oder Nutzer eines Leasingfahrzeugs in einen Unfall verwickelt werden, gibt es einige wesentliche Punkte zu beachten.
Viele Leasingverträge schreiben vor, dass ein Unfall – insbesondere, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist – polizeilich aufgenommen werden muss (bei kleinen Schäden unter 500 EUR ist dies meist nicht erforderlich).
Zudem sollten Sie den entstandenen Schaden samt einer ungefähren Schadenshöhe unverzüglich der Leasinggesellschaft melden – häufig übernimmt diese Aufgabe das betreuende Autohaus oder die Werkstatt für Sie.Vor Beginn von Reparaturarbeiten muss die Leasinggesellschaft zudem ihre Freigabe erteilen. Eine Kopie der Reparaturrechnung sollten Sie schließlich zur Verfügung stellen. Etwaige Wertminderungen, die infolge des Unfalls entstehen, stehen in der Regel der Leasinggesellschaft zu.
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Im Schadensfall sollten Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente griffbereit haben. Dazu zählen vor allem:
- Vollständiger Name und Anschrift des Fahrers oder Halters
- Das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs
- Alle relevanten Versicherungsdaten, wie die Versicherungsscheinnummer und – falls vorhanden – die Nummer der Grünen Versicherungskarte
Zudem enthält der Europäische Unfallbericht sämtliche notwendige Angaben. Es empfiehlt sich, diesen gemeinsam mit dem Unfallgegner auszufüllen.Hinweis: In einigen Ländern werden Informationen zur Haftpflichtversicherung auch auf einer Plakette an der Windschutzscheibe angezeigt.
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Ein sogenannter Wildschaden entsteht meist durch eine Kollision mit einem Tier, sei es ein Reh, Wildschwein, Hund, Katze oder ein anderes Lebewesen.
Sollte ein Tier bei einem Unfall verletzt oder getötet worden sein, rufen Sie umgehend die Polizei. Diese kümmert sich in der Regel um die Koordination mit dem örtlichen Jäger, der sich um die fachgerechte Beseitigung des Tieres kümmert, und stellt die notwendige Wildschadenbescheinigung aus.
Wichtig: Versuchen Sie keinesfalls, verletzte oder verstorbene Tiere selbst zu entfernen, zu entsorgen oder mitzunehmen. In den meisten Fällen wird ein Wildschaden über die Teilkasko abgedeckt – melden Sie daher den Schaden so schnell wie möglich Ihrem Versicherungsansprechpartner oder über die Schadenhotline.



Exzellenter Service ist unser Anspruch.
Im Schadensfall stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite.
