Barrierefreiheitserklärung

Dienstleistungsbeschreibung

Die AFR Gutachten erstellt unabhängige Gutachten rund um Autos und Fahrzeuge.
Unser Ziel ist es, Menschen nach einem Unfall oder bei Fragen zum Fahrzeugwert fachlich zu unterstützen.

Unsere wichtigsten Leistungen sind:

Geltende Anforderungen

Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich vorliegend an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.2 mit Konformitätsstufen A und AA.

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien barrierefrei.

Verbraucherinformation nach Art. 246 EGBGB

AFR Engineering GmbH
Steinkirchener Str. 11
85617 Aßling

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Sachsen-Anhalt
Postfach 39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de